Waschen, schneiden, trimmen – die regelmäßige Fellpflege des Hundes ist wichtig. Dafür bringen Frauchen und Herrchen ihre felligen Lieblinge in einen Hundesalon. Doch was ist, wenn der Groomer sein Handwerk nicht versteht, die Frisur daneben geht oder der Hund sogar verletzt wird?
Ein Blick auf die Rechtslage zeigt, zwischen Groomer und Hundebesitzer besteht ein sogenannter Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB), der übrigens keinerlei Schriftform bedarf. Michael Rockel, Rechtsanwalt für Tierschutz und Vereinsrecht, erklärt: „Der gegenseitige Vertrag verpflichtet den Groomer zur Erbringung der Leistung versprochener Dienste und den Hundebesitzer zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Hundefriseur lediglich die Leistung, jedoch grundsätzlich nicht den Erfolg der Behandlung schuldet. Eine Garantie für das Ergebnis gibt es nicht.“
Schadensersatzansprüche sind eine schwierige Sache
In anderen Worten: Verpasst der Groomer dem Hund eine andere Frisur als gedacht, kann er nicht etwa durch Schadensersatzansprüche zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings gilt: „Der Hundefriseur schuldet den Erfolg, wenn der Vertrag klar auf eine bestimmte Leistung, zum Beispiel Trimmen, gerichtet ist. Wenn das Fell total verfilzt ist und gegebenenfalls die Haut geschädigt werden kann, muss der Groomer das vorher klären oder den Auftrag ablehnen“, so Anwalt Rockel.
Den Hundefriseur genau unter die Lupe nehmen
Bestehen Sie als Hundehalter auf ein erstes und ausführliches Beratungsgespräch. Lassen Sie sich die unbedingt Vorgehensweise des Friseurs genau erklären. Fragen Sie ruhig nach, wo dieser seine Ausbildung absolviert hat, ob und wo er sich weiterbildet. Gibt er bereitwillig Auskunft, ist das ein gutes Zeichen. Außerdem sollte ein Profi in Fellpflege auch Kenntnisse in der Hundepsychologie, Verhaltenslehre, veterinärmedizinische Basiskenntnisse, Anatomie und Rasseschulung aufweisen können. Ansonsten kann es leicht zu Verletzungen während der Behandlung kommen.
Ob Frauchen und Herrchen während der Proezdur dann dabei bleiben können, liegt im Ermessen des Salonbetreibers. Es gibt Hunde, denen es hilft, wenn ihr Besitzer in der Nähe ist. Andere wiederum werden durch dessen Anwesenheit unruhig oder nervös und erschweren damit die Arbeit des Profis. Ist der Vierbeiner zum ersten Mal beim Friseur oder besucht einen neuen Salon, möchten er nicht gerne alleine dort bleiben. Zu Recht findet Anwalt Rockel: „Wenn in diesen Fällen der Groomer das jedoch absolut nicht will, sollte man lieber zur Konkurrenz gehen.“
Schadensersatzansprüche sind eine schwierige Angelegenheit. Deswegen ist es sinnvoll, sich den Hundefriseur und den Salon gründlich anzuschauen und zu überprüfen.
copyright Foto oben: Suzanne Eichel