Das Sofa in der Ferienwohnung fällt in einem unbeobachteten Moment den spitzen Hundezähnen zum Opfer – und schon haben wir den Haftpflichtschaden. Grundsätzlich unterliegt jedes Frauchen und Herrchen der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gehört daher auf jeden Fall ins Reisegepäck und ist ohnehin auch zu Hause unverzichtbar. Halter sollten beim Abschluss darauf achten, dass Mietsachschäden eingeschlossen sind. Ein häufiges Problem sind nämlich die Kosten für Reparatur oder Neukauf von im Hotel oder Ferienhaus beschädigten Gegenständen. Eine Hundehalter-Haftpflicht kümmert sich um die Schadenregulierung.
Unfälle sind schnell passiert
Beim entspannten Badespaß jault der Vierbeiner laut auf. In seiner Pfote klafft eine blutende Wunde. Er ist in eine scharfe Muschel getreten. Auf Reisen kann sich der Vierbeiner schnell eine Verletzung zuziehen. Der Besuch beim Tierarzt wird für den Besitzer zu einer emotionalen Belastungsprobe. Das finanzielle Risiko der Tierarztkosten aber kann über eine Hunde-Krankenversicherung oder eine Hunde-OP-Versicherung sinnvoll abgesichert werden. Wer für sein Tier bereits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, bekommt je nach Tarif die Kosten für Medikamente, Diagnostik und Operation erstattet. Schnellentschlossene sollten beim Abschluss kurz vor dem Urlaub unbedingt eine eventuelle Wartezeit beachten, damit auch für alle versicherten Leistungen im Ernstfall ein Schutz besteht.
Rechtliche Streitereien absichern
Beim Spaziergang überholt ein Radfahrer, der Hund erschrickt und springt vor das Fahrrad. Der Radler erstattet Anzeige und fordert die Reparaturkosten für sein Mountainbike zurück. Der Urlaubsspaß ist damit erheblich eingetrübt. Wenn es in ungewohnter Umgebung zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, ist die Hundehalter-Rechtschutzversicherung die beste Wahl.
Mehr Infos zu den Versicherungen gibt es unter https://www.uelzener.de/