Hundegesetze, Haftungsansprüche oder der Kauf eines Vierbeiners sind Bereiche, in denen Sachkenntnis gefragt ist. Spätestens aber vor Gericht brauchen Tierbesitzer und ihre Felle einen Juristen, der sie mit Herz und Verstand vertritt – dann ist Rechtsanwältin Susan Beaucamp zur Stelle.
Im Hunderecht kennt sie sich aus wie keine andere. Gemeinsam mit ihrem Mann Dr. Eugène Beaucamp betreibt die Juristin seit 1990 zunächst in Köln, dann in Krefeld eine Kanzlei und vertritt seitdem bundesweit Frauchen und Herrchen in Streitigkeiten rund um die
Vierbeiner. Da wird es nie langweilig, denn die Themengebiete sind vielfältig und der Behördendschungel keineswegs leicht zu durchdringen. Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen werden beispielsweise gerne einmal unter den Teppich gekehrt.
„Die rechtswidrige Einfuhr von Hunden, insbesondere Welpen aus dem Ausland, ist ein Bereich, der mich auch heute noch betroffen macht. Vom Veterinäramt am Flughafen sichergestellt,
kommen sie in Quarantäne und müssen im Tierheim ihre allerwichtigste Präge- und Sozialisationsphase verbringen. Dies ist nicht nur für Hundehalter eine große und teure Herausforderung, sondern vor allem für diese kleinen, unschuldigen Lebewesen ein Worst Case“, weiß Susan Beaucamp.
Problemfälle aus dem Tierschutz
Wenn die Anwältin über die Rechte der Tiere spricht, tut sie das voller Leidenschaft. Tatkräftige Unterstützung auf vier Pfoten bekommt sie von Pina, einer neunjährigen Griechische Bracke, sowie Tautou, einem zweijährigen rumänischen Hundemädchen. Beide stammen aus dem Tierschutz, wie könnte es anders sein. Ebenfalls ein Thema, für das Beaucamp brennt. Denn der beginnt nicht erst im Ausland, sondern vor der eigenen Tür.
Beispielsweise bei der Beschlagnahmung und Sicherstellung eines Hundes, bei der ihre juristische Einschätzung gefragt ist. „Ich erlebe in diesen Verfahren oftmals, bildlich dokumentiert durch die Veterinärämter, eine erschreckende Hundehaltung von Menschen, die ohne jegliche Einsichtsfähigkeit glauben, ihre Tiere so behandeln zu dürfen. Diese Mandate
werden von mir offen und kritisch betreut.“ Und das bedeutet, auch im Wohl des Vierbeiners zu entscheiden, selbst wenn unter Umständen eine Nichtmehrzurückführung der richtige Weg sein könnte.
Hundegesetze und ihre Blüten
Gerät der beste Freund in die Mühlen der Justiz, weil er beispielsweise auf der Liste für gefährliche Rassen steht, braucht es eine versierte Betreuung. „Jedes Bundesland verfügt
über ein Gesetz, das die Haltung von Hunden regelt und immer noch verbieten oder reglementieren die meisten von ihnen diese für bestimmte Rassen“, erklärt die Anwältin, die sich in diesen Ländersachen bestens auskennt.
Daher ist sie nicht nur in NRW im Einsatz, sondern vertritt ihre tierischen Klienten auch in Hamburg, Berlin oder München, wenn es sein muss. Besonders brisant sind natürlich
alle Arten von Beißvorfällen und die damit verbundenen Gefährlichkeitsfeststellungsverfahren
durch die Ordnungsämter. Dank ihrer kynologischen Kenntnisse ist Susan Beaucamp in der Lage, hundliches Verhalten richtig einzuordnen. Zum Glück für die Betroffenen, die häufig zu Unrecht an die Leine gelegt werden oder zeit ihres Lebens einen Maulkorb tragen müssen.
Zum Heulen ist es geradezu, wenn Frauchen und Herrchen sich trennen und die Frage im Raum steht: Wer bekommt den Hund? Unterhalts – und Umgangsansprüche gehören ebenfalls zu dem Repertoire der Juristin, die ihre große Liebe zu den Hunden mit dem Beruf verbunden hat. Suzanne Eichel
Brauchen auch Sie Rechtsberatung? Dann kontaktieren Sie Susan Beaucamp:
Dohmenstraße 53
47807 Krefeld
Phone: +49 (0) 2151 – 76 70 00 9
Mobil: +49 (0) 172 – 26 82 09 3
s.b@beaucamp-beaucamp.de
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